PERSPECTA informiert:Zusätzliche Ausbildungsstellen können Betrieben einen Ausbildungsbonus von 4.000,- bis 6.000,- Euro bringen. Dabei ist die Bonushöhe abhängig von der gezahlten Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Liegt die monatliche Ausbildungsvergütung unter 500,- Euro beträgt der Zuschuss 4.000 Euro, bei einem Lehrlingsgeld zwischen 500,- und 750,- Euro bekommen die ausbildenden Betriebe 5.000,- Euro. Wenn der Lohn für die Auszubildenden über 750,- Euro monatlich beträgt, erhöht sich der Bonuszuschuss auf den maximalen Betrag von 6.000,- Euro.
Die Zahlung des Geldes von der Arbeitsagentur ist allerdings an bestimmte Kriterien gebunden. So muss der Ausbildungsplatz
zusätzlich geschaffen sein. Ausserdem müssen die Unternehmen solche Jugendlichen ausbilden, die bereits seit mindestens einem Jahr keine Lehrstelle haben oder die keinen Schulabschluss nachweisen können. Für Jugendliche mit Sonderschulabschluss greift der Ausbildungsbonus ebenfalls. Gleiches gilt auch für Realschüler, allerdings nur wenn diese bereits seit zwei Jahren keine Ausbildungsstelle gefunden haben.
Gezahlt wird der Bonus jeweils hälftig nach Ablauf der Probezeit sowie nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Für den im Juni vom Bundestag beschlossenen Ausbildungsbonus steht der Neuruppiner Arbeitsagentur in diesem Jahr ein Etat zur Verfügung.
Interessierte Betriebe und Unternehmer können sich telefonisch unter 03391 / 69 11 11 über den Ausbildungsbonus informieren.